Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und der Fa. Victoria Rosenauer, Cumberlandpark 8, 4810 Gmunden am Traunsee zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen der Fa. Victoria Rosenauer, im Folgenden Auftragnehmer, und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt.

1. Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Auftragnehmers unter AGB abrufbar und wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch gebuchte Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit vor dem jeweiligen Erscheinungstermin zu stornieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Rückerstattung eines allfällig im Voraus bezahlten Entgelts zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus der Stornierung eines gebuchten Auftrages durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Die Stornierung der Schaltung eines einzelnen Inserats/eines einzelnen Auftrags lässt ein Auftragsverhältnis hinsichtlich anderer Schaltungen/Werbemittel etc. unberührt.

3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrags mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter mit entsprechender Legitimation. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.

4. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden dem Auftragnehmer anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.

5. Für den Inhalt der Inserate oder Online-Werbeflächen ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich Schad- und klaglos hält. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte und in Online-Werbeflächen enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftraggeber garantiert, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videomaterial, etc) ist. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang Schad- und klaglos. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Inserate und Online-Werbeflächen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen.

6. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Onlinestellung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche.

7. Online-Werbeflächen: Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische, schriftliche oder audiovisuelle Darstellung werblicher Inhalte durch den Auftraggeber auf einem der durch den Auftragnehmer vermarkteten Online-Portalen verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, einer audiovisuellen Sequenz oder einer Kombination der vorgenannten, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z. B. als Bannerwerbung, Button oder Link. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafik- und/oder audiovisuelle Datei in den vom Auftragnehmer vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche erforderlich ist. Die Pflicht der Aufbewahrung der Mittel endet für den Auftragnehmer drei Monate nach Kampagnenende. Der Auftragnehmer gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Materialien beruht, sondern vom Auftraggeber zu vertreten ist, ist der Auftraggeber auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Auftraggeber erst nach weiterer angemessener Fristsetzung eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen ab erstmaliger Schaltung bei sonstigem vollständigem Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.

8. Storno: Eine Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist ausschließlich schriftlich möglich. Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur bis 48 Stunden vor Veröffentlichung des Auftrags möglich. Eine Anrechnung des zu bezahlenden Honorars auf spätere Aufträge des Auftraggebers findet nicht statt.

9. Der Abruf von Aufträgen hat innerhalb von längstens 12 Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen.

10. Geheimhaltung: Der Auftraggeber verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags bekannt werden oder die er sonst durch die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer von diesem erhält. Er verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

11. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Gmunden am Traunsee.

12. Stand: Dezember 2020